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Die Vermögensteuer – kommt sie zurück? Parteien, Studien und Erfahrungen aus dem Ausland

Vermögensaufbau•30. Oktober 2026

64 % der Deutschen sind laut einer ARD-Umfrage für eine Vermögensteuer, im Bundestag liegen mehrere Anträge. Ich zeige dir neutral, wo die 10 größten Parteien stehen, was die Studien zu Aufkommen und Ausweichen sagen (inklusive Auftraggeber), was andere Länder erlebt haben – und am Ende, klar gekennzeichnet, meine eigene Meinung.

Inhaltsverzeichnis
  1. Der Status quo: Es gibt sie noch – auf dem Papier
  2. Was 2026 im Bundestag passiert ist
  3. Video
  4. Die 10 größten Parteien im Check
  5. Wer sonst dafür und dagegen ist
  6. Das passende Depot: Smartbroker+ mit 20 € McDonald's-Aktie
  7. Das Argument dafür: Vermögen ist sehr ungleich verteilt
  8. Wie viel Geld würde eine Vermögensteuer bringen?
  9. Die Ängste: Was gegen eine Vermögensteuer spricht
  10. Ideen und Varianten: Nicht jede Vermögensteuer ist gleich
  11. Andere Länder: Wer hat sie noch und was ist passiert?
  12. Kommt sie zurück? Die Zusammenfassung
  13. Dafür und dagegen
  14. Meine Meinung: Ich bin gegen eine Vermögensteuer
  15. Häufige Fragen

Kaum ein Steuerthema wird so emotional diskutiert wie die Vermögensteuer. Laut einer Umfrage von infratest dimap für die ARD vom April 2026 sind 64 % der Deutschen dafür, 29 % dagegen. Gleichzeitig rechnet selbst eine DIW-Studie, die von der Linksfraktion im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, beim Modell der Linken damit, dass durch Ausweichreaktionen bis zu 80 % des erhofften Aufkommens wegbrechen könnten. Was stimmt denn nun?

In diesem Artikel schauen wir uns die Vermögensteuer so neutral wie möglich an: was heute gilt, was 2026 im Bundestag passiert ist, wo die 10 größten Parteien stehen, was Studien zu Aufkommen und Risiken sagen – und welche Erfahrungen andere Länder gemacht haben. Bei jeder Studie sage ich dir, wer sie bezahlt hat, denn viele davon sind Auftragsarbeiten. Meine eigene Meinung kommt erst ganz am Ende, in einem eigenen, klar gekennzeichneten Abschnitt.

Wie immer zuerst das Wichtigste: Das ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Alle Angaben haben den Stand Ende Oktober 2026 – die Debatte läuft, und es kann sich schnell etwas ändern. Mit * markierte Links sind Empfehlungslinks: Wenn du sie nutzt, bekomme ich eine kleine Prämie, für dich wird es dadurch nicht teurer.

Der Status quo: Es gibt sie noch – auf dem Papier

Viele wissen das nicht: Das Vermögensteuergesetz gibt es noch. Es steht weiter im Bundesrecht und wurde zuletzt 2001 geändert (gesetze-im-internet.de). Die AfD-Fraktion hat im April 2026 sogar beantragt, es formell aufzuheben, weil es „bis heute formellen Bestand“ habe (BT-Drs. 21/5486). Erhoben wird die Steuer aber seit 1997 nicht mehr.

Der Grund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91). Das Gericht beanstandete, dass Grundbesitz zu Einheitswerten bewertet wurde, die seit 1964/74 nicht mehr angepasst worden waren, während anderes Vermögen zu Gegenwartswerten zählte – und beides mit demselben Steuersatz belastet wurde. Das verstieß gegen den Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber hätte bis zum 31. Dezember 1996 eine Neuregelung beschließen müssen. Das hat er nie getan.

Wichtig: Das Gericht hat die Vermögensteuer nicht grundsätzlich verboten. Für Diskussionen sorgt bis heute aber ein Leitsatz aus dem Beschluss, der sogenannte Halbteilungsgrundsatz: Die gesamte Steuerbelastung auf den Sollertrag eines Vermögens solle „in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand“ bleiben. Schon damals widersprach Richter Ernst-Wolfgang Böckenförde in einem Sondervotum: „Tatsächlich enthält das Grundgesetz ein Verfassungsrecht der Vermögensteuer nicht.“ Ob eine neue Vermögensteuer diese Grenze einhalten müsste, ist unter Juristen umstritten.

So sah die alte Steuer zuletzt aus (§§ 6 und 10 VStG):

  • 1 % auf das Vermögen natürlicher Personen
  • 0,5 % auf Betriebsvermögen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  • 0,6 % für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG
  • Freibetrag 120.000 DM pro Person, also rund 61.355 €

Laut DIW-Ökonomen (in einer Publikation der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung) brachte sie im letzten Erhebungsjahr 1996 rund 9 Mrd. DM ein, also rund 4,6 Mrd. €. Für die letzte Hauptveranlagung 1995 nennt das DIW rund 0,9 Mio. Steuerpflichtige. Und ein Detail, das in der Debatte oft untergeht: Das Geld steht den Ländern zu, nicht dem Bund (Art. 106 Abs. 2 GG). Eine Vermögensteuer würde also nicht direkt die Lücken im Bundeshaushalt stopfen.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 kommt das Wort „Vermögensteuer“ übrigens kein einziges Mal vor.

Was 2026 im Bundestag passiert ist

Obwohl die Koalition nichts vereinbart hat, war die Vermögensteuer 2026 im Bundestag so präsent wie lange nicht:

Datum Was passiert ist
06.02.2026 Die Linke beantragt, die Vermögensteuer wieder zu erheben: 1 % ab 1 Mio. €, linear steigend bis 5 % ab 50 Mio. €, 12 % ab 1 Mrd. € (BT-Drs. 21/4029)
06.03.2026 Erste Lesung, Überweisung an den Finanzausschuss (Bundestag)
21./23.04.2026 Die AfD beantragt das Gegenteil: das Vermögensteuergesetz ganz abzuschaffen, erste Lesung am 23.04.
18.07.2026 SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf nennt die Vermögensteuer im NOZ-Interview ein „Schlüsselthema“: Es gehe „um ein Prozent jährlich für Vermögen oberhalb von 100 Millionen Euro“ (Presseportal)
29.09.2026 Die Grünen beantragen eine „500-Millionen-Steuer“ auf „Extremvermögen“: Freibetrag 500 Mio. €, Sätze von 2 bis 4 %, laut Antrag „mehr als 20 Milliarden Euro“ pro Jahr (BT-Drs. 21/8267)
06.10.2026 Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem Positionspapier die „Wiedereinsetzung der Vermögensteuer“ (Handelsblatt)
07.10.2026 Der Finanzausschuss lehnt den Linken-Antrag ab – mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Grünen (BT-Drs. 21/8481)

Der letzte Punkt überrascht viele: Warum stimmen SPD und Grüne gegen einen Vermögensteuer-Antrag, obwohl sie selbst eine wollen? Laut Beschlussempfehlung teilt die SPD „das Grundanliegen des Antrags“, hält ihn „in seiner konkreten Ausgestaltung jedoch für unzureichend“ und verweist auf „unterschiedliche Positionen innerhalb der Koalition“. Die Grünen begründeten ihr Nein mit Umgehungs- und Wegzugseffekten bei einem Satz von 12 % und mit dem Verwaltungsaufwand – und verwiesen auf ihr eigenes 500-Millionen-Modell. Die Union nannte die Vermögensteuer „das falsche Signal“, die AfD warnte, sie „könne Unternehmen Liquidität entziehen“.

Stand Ende Oktober 2026 in einem Satz: Es gibt keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung oder der Koalition, nur Anträge aus der Opposition und Positionspapiere der SPD – und die Union lehnt ab.

Video: Die Vermögensteuer – kommt sie zurück? Parteien, Studien und Erfahrungen aus dem Ausland

Das ganze Thema gibt es auch als Video – mit allen Parteien, Studien und Ländern. Schau gern rein oder lies unten weiter.

Die 10 größten Parteien im Check

Für die Übersicht habe ich die 10 Parteien mit den meisten Zweitstimmen bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 genommen (Bundeswahlleiterin) und in ihren Wahlprogrammen nachgelesen. Volt (Platz 11) habe ich als Bonus ergänzt.

Partei Ergebnis 2025 Haltung Modell Aus dem Wahlprogramm 2025
CDU 22,6 % dagegen – „Keine Vermögensteuer. Wir wollen Menschen, die sich etwas erarbeitet und aufgebaut haben, nicht bestrafen. … Eine Vermögensteuer lehnen wir ab.“ (S. 32)
AfD 20,8 % dagegen, will das Gesetz abschaffen – „Die AfD will die derzeit zur Erhebung ausgesetzte Vermögensteuer sowie die Erbschaftssteuer abschaffen.“ (S. 60)
SPD 16,4 % dafür (sehr hohe Vermögen) Programm ohne Zahlen; Klüssendorf: 1 % ab 100 Mio. € „Die ausgesetzte Vermögensteuer wollen wir für sehr hohe Vermögen revitalisieren.“ (S. 19)
Grüne 11,6 % dafür (nur „Extremvermögen“) Antrag 2026: Freibetrag 500 Mio. €, 2 % / 3 % ab 1 Mrd. / 4 % ab 10 Mrd. € „Zu möglichen Ansätzen gehören: eine globale Milliardärssteuer, … und eine nationale Vermögenssteuer auf sehr hohe Vermögen.“ (S. 73)
Die Linke 8,8 % dafür (Kernforderung) Freibetrag 1 Mio. € (+5 Mio. € Betriebsvermögen), 1 % bis 5 %, 12 % ab 1 Mrd. € „Die Linke fordert, dass die Vermögensteuer wieder eingeführt wird.“ (S. 10)
CSU 6,0 % dagegen – gemeinsames Programm mit der CDU (S. 32)
BSW 4,98 % dafür (ab 25 Mio. €) 1 % ab 25 Mio. €, 2 % ab 100 Mio. €, 3 % ab 1 Mrd. € „Die Vermögenssteuer wollen wir für Vermögen ab 25 Millionen Euro mit einem Steuersatz von 1 Prozent reaktivieren …“ (PDF-S. 17)
FDP 4,3 % dagegen – „Wir lehnen jede Form einer Vermögensteuer oder Vermögensabgabe ab.“ (S. 13)
Freie Wähler 1,5 % keine ausdrückliche Aussage – Zur Vermögensteuer steht im Programm nichts. Zur Erbschaftsteuer: „Wir setzen … auf eine Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.“ (S. 36)
Tierschutzpartei 1,0 % dafür (ohne Modell) keine Zahlen „Wer hohe Millionen oder Milliardensummen an Vermögen angehäuft hat … sollen diese Geldberge gerecht versteuert werden.“ (Abschnitt „Vermögensteuer“, S. 16)
Volt (Bonus) 0,7 % dafür (progressiv) Freibetrag „mehrstelliger Millionenbetrag“ je Person „Je Person gilt ein mehrstelliger Millionenbetrag als Freibetrag.“ (S. 100–101)

Zitate aus den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025, Seitenzahlen laut PDF. CDU und CSU hatten ein gemeinsames Programm („Politikwechsel für Deutschland“). Die Modelle von SPD und Grünen stammen nicht aus dem Programm, sondern aus einem Interview (SPD) bzw. einem Bundestagsantrag (Grüne).

Zusammengezählt: Dafür sind SPD, Grüne, Linke, BSW und Tierschutzpartei (plus Volt). Dagegen sind CDU, CSU, AfD und FDP. Die Freien Wähler äußern sich nicht ausdrücklich. Auffällig ist, wie weit die Freibeträge der Befürworter auseinanderliegen: von 1 Mio. € bei der Linken bis 500 Mio. € bei den Grünen. „Vermögensteuer“ ist also nicht gleich „Vermögensteuer“ – darauf kommen wir gleich noch zurück.

Wer sonst dafür und dagegen ist

Auch außerhalb der Parteien sind die Lager klar verteilt. Dafür sind vor allem die Gewerkschaften. ver.di fordert zusammen mit dem DGB eine Vermögensteuer „oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro pro Person“, mit Sätzen von 1 % bis 2 % für Vermögen über 1 Mrd. € (ver.di). DGB-Chefin Yasmin Fahimi wirbt zusätzlich für eine Vermögensabgabe, die „niemanden arm machen“ würde (ZDFheute). Eine von ver.di beauftragte infratest-dimap-Umfrage kam auf 81 % Zustimmung – allerdings unter ver.di-Mitgliedern, nicht in der Bevölkerung.

Dagegen sind vor allem Wirtschafts- und Steuerzahlerverbände. Die Familienunternehmer, der Bund der Steuerzahler und über 20 weitere Verbände haben schon 2021 die Kampagne „Vermögensteuer trifft alle“ gestartet (Bund der Steuerzahler). Ihr Hauptargument: Eine Vermögensteuer treffe nicht nur Superreiche, sondern auch Betriebe, Selbstständige und Sparer.

Und die Bevölkerung? In der eingangs erwähnten Umfrage von infratest dimap für die ARD (7. bis 14. April 2026, 2.084 Befragte ab 16 Jahren) waren 64 % für die Einführung einer Vermögensteuer und 29 % dagegen (hessenschau). Die genaue Frageformulierung wurde nicht veröffentlicht. Das ist wichtig, denn ob jemand „dafür“ ist, hängt stark davon ab, ob er an einen Freibetrag von 1 Mio. € oder von 100 Mio. € denkt.

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Das Argument dafür: Vermögen ist sehr ungleich verteilt

Das wichtigste Argument der Befürworter ist die Verteilung. Laut der Vermögensbefragung der Bundesbank (Daten 2023, veröffentlicht im April 2025) besitzen die reichsten 10 % der Haushalte 54 % des gesamten Nettovermögens. Der Gini-Koeffizient, ein Maß für Ungleichheit von 0 (alle haben gleich viel) bis 100 (einer hat alles), liegt beim Vermögen bei 72,4 (Bundesbank). Beim verfügbaren Einkommen sind es nur rund 30 (2025: 30,1, Statistische Ämter). Vermögen ist also mehr als doppelt so ungleich verteilt wie Einkommen. Der Median-Haushalt besitzt 103.200 €, der Durchschnitt liegt bei 324.800 € – auch das zeigt, wie stark wenige große Vermögen den Schnitt nach oben ziehen.

Die Bundesbank-Befragung erfasst Superreiche allerdings kaum, die 54 % sind deshalb eher eine Untergrenze. Das DIW rechnet in seiner Studie von 2026 (Auftraggeber: Linksfraktion und Rosa-Luxemburg-Stiftung) Reichenlisten mit ein und kommt darauf, dass das reichste 1 % – ab einem persönlichen Vermögen von 2,3 Mio. € – gut ein Drittel des Vermögens besitzt, die reichsten 10 % gut zwei Drittel (DIW).

Zur Fairness gehört aber auch: Rentenansprüche zählen in diesen Statistiken nicht als Vermögen. Rechnet man die gesetzlichen Rentenansprüche grob mit ein, sinkt der Vermögens-Gini laut Bundesbank von 72 auf rund 58.

Das zweite Argument: Vermögen wird in Deutschland im internationalen Vergleich wenig besteuert. Laut OECD-Statistik lagen die vermögensbezogenen Steuern 2023 bei 0,91 % des BIP, der OECD-Schnitt bei 1,68 %. Der Abstand kommt aber vor allem von der niedrigen Grundsteuer (0,37 % gegenüber 0,95 %) – und die zahlen über die Nebenkosten auch Mieter. Selbst das DIW schreibt, das liege „nur zum geringen Teil an der nicht mehr erhobenen Vermögensteuer“. Bei der Erbschaftsteuer liegt Deutschland mit 0,23 % des BIP sogar über dem OECD-Schnitt von 0,15 %.

Und das dritte Argument betrifft die Verwaltung. Kritiker sagen oft, eine Vermögensteuer koste fast so viel, wie sie bringt. Das DIW schätzt die Erhebungskosten einer modern bewerteten Vermögensteuer dagegen auf 4,4 bis 8,2 % des Aufkommens (Studie 2016 im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung) bzw. 3,2 % beim aufkommensstarken Linken-Modell (2026) – nach eigener Aussage etwa auf dem Niveau der Einkommensteuer. Für die alte Steuer der 90er-Jahre nennen Schätzungen, die der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium 2013 zusammengetragen hat, laut einer Stellungnahme für den Bundestag deutlich höhere Werte von über 30 %. Ein Grund: Das Aufkommen war damals klein, die Kosten der Bewertung aber nicht.

Wie viel Geld würde eine Vermögensteuer bringen?

Hier wird es spannend, denn die Schätzungen gehen sehr weit auseinander. Die meisten Zahlen kommen vom DIW, das 2026 verschiedene Modelle durchgerechnet hat – „statisch“ heißt dabei: ohne Ausweichreaktionen, „nach Anpassung“: nachdem Betroffene umziehen, umschichten oder weniger angeben.

Studie (Auftraggeber) Freibetrag Satz Aufkommen statisch nach Ausweichreaktionen
DIW 2026 (Linksfraktion + Rosa-Luxemburg-Stiftung) 1 Mio. € 1 % 54,8 Mrd. € rund 40 Mrd. €
DIW 2026 1 Mio. € + 5 Mio. € für Firmen 1 % 42,2 Mrd. € rund 30 Mrd. €
DIW 2026 2 Mio. € 1 % 44,9 Mrd. € rund 32 bis 40 Mrd. €
DIW 2026 2 Mio. € + 5 Mio. € für Firmen 1 % 34,7 Mrd. € rund 24 Mrd. €
DIW 2026: Modell der Linken 1 Mio. € + 5 Mio. € für Firmen 1 % bis 5 %, 12 % ab 1 Mrd. € 147,4 Mrd. € rund 30 bis 94 Mrd. €
DIW 2016 (Friedrich-Ebert-Stiftung) 1 bzw. 2 Mio. € 1 % 11 bis 23 Mrd. € 30 bis 46 % weniger
ifo/EY 2017 (Bundeswirtschaftsministerium) mehrere Konzepte ca. 1 % rund 14 Mrd. € netto negativ: über 40 Mrd. € weniger bei anderen Steuern
Grüne 2026 (eigene Angabe im Antrag) 500 Mio. € 2 % bis 4 % „mehr als 20 Milliarden Euro“ –

Quellen: DIW Politikberatung kompakt 211 (2026), DIW kompakt 108 (2016), ifo-Projektseite, BT-Drs. 21/8267. Jahresbeträge.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Beim Modell der Linken ist die Spanne riesig. Je nachdem, wie stark die Betroffenen reagieren, rechnet das DIW mit 36 % bis 80 % weniger Aufkommen. Bei Milliardären kann das Ergebnis inklusive der Verluste bei anderen Steuern sogar negativ werden. Die von der Linken bestellte Studie warnt selbst: „Kurz- und mittelfristig drohen bei einer so hohen Vermögensteuer aber erhebliche Belastungen für Standortattraktivität, Investitionen und Innovationskraft.“

Zweitens: Das ifo-Institut kam 2017 in einem Gutachten mit EY für das Bundeswirtschaftsministerium zu einem ganz anderen Ergebnis. Die Vermögensteuer bringe zwar rund 14 Mrd. €, gleichzeitig sinke aber das Wachstum, und bei anderen Steuern fehlten über 40 Mrd. €. Also „dass sich eine Vermögensteuer auch in fiskalischer Hinsicht nicht rentieren würde“. Der Unterschied liegt vor allem an der Methode: Das ifo arbeitet mit einem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtsmodell, das DIW mit einer Mikrosimulation. Beide Ansätze sind nicht direkt vergleichbar, und beide hängen stark an ihren Annahmen.

Zum Vergleich: Würde Deutschland so viel Vermögensteuer einnehmen wie die Schweiz (gemessen am BIP), wären das laut DIW rund 62 Mrd. € pro Jahr. In der Schweiz gibt es aber auch keine Steuer auf private Kapitalgewinne.

Wer wäre betroffen?

Das hängt fast komplett am Freibetrag. Das DIW hat für 2026 durchgerechnet, wie viele Erwachsene bei welchem persönlichen Freibetrag zahlen müssten (Rentenansprüche bleiben steuerfrei):

Persönlicher Freibetrag Betroffene Anteil der Erwachsenen Aufkommen bei 1 % (statisch)
1 Mio. € 1,59 Mio. 2,3 % 54,8 Mrd. €
2 Mio. € 595.000 0,9 % 44,9 Mrd. €
5 Mio. € 227.000 0,33 % 34,3 Mrd. €
10 Mio. € 92.000 0,13 % 27,2 Mrd. €
20 Mio. € 39.500 0,06 % 21,3 Mrd. €
100 Mio. € 4.800 0,007 % 11,2 Mrd. €
1 Mrd. € 230 0,0003 % 3,6 Mrd. €

Quelle: DIW 2026 (Linksfraktion + Rosa-Luxemburg-Stiftung), Tab. 5-1, ohne Firmenfreibetrag, individuelle Veranlagung.

Die Kernbotschaft: Verdoppelt man den Freibetrag von 1 auf 2 Mio. €, sinkt die Zahl der Betroffenen um rund 60 %, das Aufkommen aber nur um rund 18 %. Die großen Vermögen sind extrem oben konzentriert. Eine wichtige Einschränkung: Alle diese Zahlen hängen daran, wie man die Superreichen schätzt. Ohne die Zuschätzung aus Reichenlisten läge die Bemessungsgrundlage beim Linken-Modell laut DIW nur bei 45 % des geschätzten Werts.

Die Ängste: Was gegen eine Vermögensteuer spricht

Ausweichen und Wegzug

Die größte Sorge ist, dass reiche Menschen und ihr Geld einfach gehen – oder ihr Vermögen kleiner rechnen. Dazu gibt es gute Forschung:

Beim Wegzug ist die Datenlage dünner. Nachdem Norwegen seine Vermögensteuer 2022 erhöht hatte, zogen laut norwegischem Finanzministerium 36 Personen mit mehr als 100 Mio. Kronen Nettovermögen weg, während es zuvor im Schnitt rund 10 pro Jahr waren. Das Ministerium betont allerdings selbst, die Zahlen müssten „mit Vorsicht“ interpretiert werden (Storting). Eine neue NBER-Studie vom Oktober 2026, die noch nicht begutachtet ist, schätzt, dass höchstens etwa 100 Personen wegen der Reformen weggezogen sind – das Aufkommen sei trotzdem um rund 71,5 % gestiegen statt um 75 % ohne Wegzug (Ring, NBER Working Paper 35854). In Frankreich zählte das offizielle Bewertungskomitee unter der alten Vermögensteuer 2016 rund 1.020 Wegzüge reicher Haushalte und 470 Rückkehrer, unter der neuen Immobilien-Vermögensteuer 2020 nur noch 220 Wegzüge und 380 Rückkehrer. Das Komitee spricht aber von kleinen Fallzahlen und einem nicht bewiesenen Zusammenhang.

Familienunternehmen und Betriebsvermögen

Große Vermögen bestehen oft nicht aus Bankguthaben, sondern aus Firmenanteilen. In den obersten Perzentilen sind laut DIW 2026 40 bis 50 % des Vermögens Unternehmensvermögen. Bei den reichsten 0,1 % stecken laut einer IW-Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen (2021) rund 60 % im Betrieb (IW). Das Problem: Die Steuer fällt jedes Jahr an, auch in Verlustjahren. Wer sie zahlen muss, muss dafür unter Umständen Geld aus der Firma ziehen. Genau so argumentierten Union und AfD im Finanzausschuss.

Dazu kommt die Doppelbelastung. Eine Vermögensteuer wirkt wie ein Zuschlag auf die Erträge. Eine einfache Beispielrechnung: Bringt ein Vermögen 4 % Rendite im Jahr, nimmt eine Vermögensteuer von 1 % schon ein Viertel des Ertrags weg – zusätzlich zur Abgeltungsteuer von 26,375 % inklusive Soli. Zusammen ist das mehr als die Hälfte des Ertrags. Genau hier setzt der Halbteilungsgrundsatz aus dem Verfassungsgerichtsbeschluss an.

Die Bewertung von Immobilien und Firmen

An der Bewertung ist die alte Steuer 1995 gescheitert. Eine neue Vermögensteuer müsste Immobilien und nicht börsennotierte Firmen regelmäßig realistisch bewerten. Das DIW hält das heute für einfacher, weil man die verkehrswertnahen Verfahren der Erbschaftsteuer übernehmen könnte. Wie schwierig es in der Praxis bleibt, zeigt Frankreich: Laut französischem Rechnungshof (Cour des comptes, 2024) kostet die Erhebung der Immobilien-Vermögensteuer 2,66 % ihres Aufkommens, bei der Einkommensteuer sind es nur 1,05 %, und gerade bei Immobilien in Gesellschaften gibt es Bewertungsprobleme.

Steigen dann die Mieten?

Diese Sorge hört man oft. Ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Immobilienverbands ZIA kam laut Berichten schon 2013 auf 15 bis 25 % höhere Mieten in knappen Märkten. Eine unabhängige empirische Studie zur Überwälzung auf Mieter gibt es aber nicht. Und in den aktuellen DIW-Modellen zahlen nur natürliche Personen – Wohnungsgesellschaften selbst wären also nicht steuerpflichtig.

Wachstum

Das ifo/EY-Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium (2017) rechnet über die ersten 8 Jahre mit einem um 0,3 bis 0,35 Prozentpunkte niedrigeren Wachstum pro Jahr. Eine weitere ifo-Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen kam 2021 laut der Stiftung sogar auf eine um bis zu 6,2 % niedrigere Wirtschaftsleistung nach 8 Jahren. Das DIW nennt die Risiken für Investitionen ebenfalls, beziffert sie aber nicht. Belastbare Zahlen zu den realwirtschaftlichen Folgen gibt es also nur aus Modellen, und die hängen stark an ihren Annahmen.

Die Verfassung

Ein neues Gesetz würde fast sicher vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Der Beschluss von 1995 verlangt unter anderem, dass die Steuer nur auf die Erträge zugreift, nicht auf die Substanz, und dass normales Familiengut geschont wird. Laut DIW hat die spätere Rechtsprechung den Halbteilungsgrundsatz nicht wieder aufgegriffen, viele Steuerrechtler teilen aber den Gedanken, dass eine Vermögensteuer aus den Erträgen bezahlbar sein muss. Juristen streiten darüber, wie hart diese Grenze ist.

Rechenbeispiel: Doppelhaushälfte in München

Wie schnell ein niedriger Freibetrag „normale“ Eigentümer erreicht, zeigt ein Beispiel. Eine gebrauchte Doppelhaushälfte kostet in München laut dem städtischen Gutachterausschuss im Mittel rund 1,105 Mio. € (Halbjahresreport 2025). Eigene Rechnung, schuldenfrei und zum Verkehrswert:

Situation Vermögen Freibetrag 1 Mio. € Freibetrag 2 Mio. €
Ehepaar, gemeinsame Doppelhaushälfte je Person rund 553.000 € keine Steuer keine Steuer
Single, Doppelhaushälfte + 300.000 € ETF-Depot 1,405 Mio. € 405.000 € steuerpflichtig, bei 1 % rund 4.050 € pro Jahr keine Steuer

Eigene Beispielrechnung mit Freibetrag pro Person ohne Zusammenveranlagung (wie im Linken-Antrag), ohne Schulden und ohne weitere Ausnahmen.

Laut DIW träfe ein Freibetrag von 1 Mio. € Arbeitnehmer ohne eigene Firma schon ab dem 92,8. Perzentil. Das sind in teuren Städten eben auch Menschen mit abbezahltem Haus und etwas Erspartem. Bei der Altersvorsorge gibt es außerdem eine Ungleichbehandlung: In allen DIW-Modellen bleiben gesetzliche Renten-, Pensions- und Betriebsrentenansprüche steuerfrei. Ein privates ETF-Depot für die Rente würde nach der Modellbeschreibung dagegen ganz normal zum Vermögen zählen.

Ideen und Varianten: Nicht jede Vermögensteuer ist gleich

Wenn über die Vermögensteuer gestritten wird, reden die Beteiligten oft über ganz unterschiedliche Dinge. Die wichtigsten Stellschrauben und Alternativen:

  • Hoher oder niedriger Freibetrag: Von 1 Mio. € (Linke, ver.di) über 25 Mio. € (BSW) und 100 Mio. € (SPD-Spitze) bis 500 Mio. € (Grüne). Wie die Tabelle oben zeigt, entscheidet der Freibetrag darüber, ob 1,59 Mio. oder ein paar Tausend Menschen zahlen.
  • Extra-Freibetrag für Betriebsvermögen: Die Linke will zusätzlich 5 Mio. € für Unternehmensvermögen freistellen. Das schont Firmen, senkt aber das Aufkommen und schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Globale Milliardärssteuer: Laut EU Tax Observatory zahlen Milliardäre effektiv nur 0 bis 0,5 % ihres Vermögens an Steuern. Der Ökonom Gabriel Zucman schlug 2024 im Auftrag der brasilianischen G20-Präsidentschaft eine Mindeststeuer von 2 % auf die Vermögen von rund 3.000 Milliardären vor, mit 200 bis 250 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Die G20 einigten sich in Rio aber nur darauf, sehr Reiche „effektiv“ besteuern zu wollen – ohne Satz und ohne konkrete Steuer. Die USA und Deutschland bremsten. Stand Oktober 2026 ist eine solche Steuer weder beschlossen noch umgesetzt.
  • Einmalige Vermögensabgabe statt laufender Steuer: Dafür wirbt der DGB. Auch die britische Wealth Tax Commission hielt 2020 eine laufende Vermögensteuer für Großbritannien für „a non-starter“, eine einmalige Abgabe dagegen für machbar (Abschlussbericht).
  • Alternativen: OECD (2018) und Internationaler Währungsfonds (2024) halten es meist für effizienter, die tatsächlichen Erträge aus Kapital und Erbschaften zu besteuern statt das Vermögen selbst. Der IWF schreibt, das sei „generally less distortive and more equitable than a wealth tax“ (IMF). In Deutschland liegt die Erbschaftsteuer gerade beim Bundesverfassungsgericht. Laut Fachberichten wurde im Oktober 2026 mündlich verhandelt, eine Entscheidung wird frühestens Anfang 2027 erwartet. Die Kanzlei Rödl & Partner hält eine Verschärfung der Erbschaftsteuer für wahrscheinlicher als eine neue Vermögensteuer.

Andere Länder: Wer hat sie noch und was ist passiert?

Laut OECD hatten 1990 noch 12 Mitgliedsländer eine Vermögensteuer, 2017 nur noch 4 (OECD 2018). In Europa erheben heute nur noch Norwegen, Spanien und die Schweiz eine echte Steuer auf das Nettovermögen. Außerhalb Europas hat das OECD-Mitglied Kolumbien eine.

Land Status Satz Freibetrag Aufkommen Besonderheit
Schweiz aktiv (Kantone) je Kanton etwa 0,1 bis 1 % niedrig, oft wenige 10.000 CHF rund 1,2 % des BIP keine Steuer auf private Kapitalgewinne
Norwegen aktiv, seit 2022 erhöht 1,0 % / 1,1 % rund 170.000 € (2026) rund 0,6 % des BIP rund 12 % der Bevölkerung zahlen, Wegzugsteuer verschärft
Spanien aktiv (Regionen) + Solidaritätssteuer regional 0,16 bis 3,5 %, Solidaritätssteuer 1,7 bis 3,5 % meist 700.000 €, Solidaritätssteuer ab 3 Mio. € rund 0,2 % des BIP Madrid erlässt die regionale Steuer zu 100 %
Frankreich seit 2018 nur noch auf Immobilien 0,5 bis 1,5 % 1,3 Mio. € 2017: 5,1 Mrd. €, heute rund 2,2 Mrd. € Zucman-Steuer mehrfach abgelehnt
Schweden 2007 abgeschafft zuletzt 1,5 % – nie mehr als 0,4 % des BIP laut Finanzminister Wettbewerb um Kapital als Grund
Dänemark 1997 abgeschafft bis 1989 2,2 %, dann 1 % – – gut erforschte Ausweichreaktionen
Österreich 1994 abgeschafft 1 % – rund 0,2 % des BIP (1990) abgeschafft unter einem SPÖ-Finanzminister
Deutschland seit 1997 ausgesetzt zuletzt 1 % 120.000 DM zuletzt rund 4,6 Mrd. € Gesetz gilt formal weiter

Quellen: OECD, Tax Foundation Europe (2026), Reuters, nationale Behörden und Studien; Schweizer und spanische Werte gerundet. Die Abgrenzungen der Jahre unterscheiden sich zum Teil.

Schweiz: Hier funktioniert die Vermögensteuer seit Langem und bringt rund 1,2 % des BIP bzw. gut 4 % aller Steuereinnahmen – Spitzenwert in der OECD. Laut OECD liegt das an niedrigen Freibeträgen und einer breiten Basis. Dafür gibt es keine Steuer auf private Kapitalgewinne, und die Kantone stehen im Steuerwettbewerb. Wie stark die Steuerzahler reagieren, hast du oben bei Brülhart u. a. gesehen.

Norwegen: Seit 2022 wurde die Vermögensteuer erhöht. Laut Recherchen der Financial Times und der Zeitung Dagens Næringsliv zogen 2022 mindestens 30 Milliardäre und Multimillionäre in die Schweiz – mehr als in den 13 Jahren davor zusammen (Swissinfo). Trotzdem hat sich das Aufkommen grob verdoppelt, auf rund 34 Mrd. Kronen 2024. Die Regierung hat die Wegzugsteuer verschärft, und bei der Wahl im September 2025 gewann die Arbeiterpartei, die an der Steuer festhält.

Spanien: Spanien führte 2022 zusätzlich eine staatliche „Solidaritätssteuer“ auf Vermögen über 3 Mio. € ein, um Regionen wie Madrid auszuhebeln, die die Vermögensteuer erlassen. Laut Finanzministerium brachte sie im ersten Jahr 623 Mio. € – erwartet waren rund 1,2 Mrd. €. 2024 kamen laut Berichten nur noch 38 Mio. € an. Das heißt aber nicht, dass das Geld weg war: Madrid, Andalusien und Galicien erheben ihre eigene Vermögensteuer wieder, und weil diese angerechnet wird, fließt das Geld jetzt an die Regionen. Eine Studie zeigt außerdem, dass nach 2011 die Zahl der Vermögenden in Madrid binnen 5 Jahren um rund 10 % stärker stieg als im Rest des Landes.

Frankreich: Die alte Vermögensteuer ISF brachte 2017 rund 5,1 Mrd. €. Seit 2018 gibt es nur noch die IFI, die ausschließlich Immobilien besteuert und laut Berichten zuletzt rund 2,2 Mrd. € einbrachte. Einen Investitionsschub hat die Abschaffung laut dem offiziellen Bewertungskomitee nicht ausgelöst. Die „taxe Zucman“ – 2 % auf Vermögen über 100 Mio. € – scheiterte 2025 im Senat und im Oktober 2025 in der Nationalversammlung. Laut Berichten lehnte die Nationalversammlung am 16. Oktober 2026 erneut Anträge für eine Rückkehr der ISF und eine Zucman-Steuer ab.

Schweden, Dänemark, Österreich: Alle drei haben die Steuer abgeschafft – Österreich 1994 unter dem SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina, Dänemark 1997 unter einer sozialdemokratischen Regierung. Schweden schaffte sie 2007 ab, sie hatte dort nie mehr als 0,4 % des BIP gebracht. Der damalige Finanzminister begründete das laut Fachpresse mit dem Wettbewerb um Kapital. Bekanntestes Beispiel für einen Wegzug ist IKEA-Gründer Ingvar Kamprad, der Schweden 1973 verließ – allerdings wegen des gesamten damaligen Steuersystems, nicht nur wegen der Vermögensteuer.

Was man daraus lernen kann: Ob eine Vermögensteuer funktioniert, hängt laut der Fachliteratur weniger am Ob als an der Ausgestaltung: breite Basis, niedrige Sätze, wenige Ausnahmen, automatische Meldungen durch Banken, eine Wegzugsteuer und möglichst internationale Abstimmung. Eine Studie zu Frankreich fand sogar, dass Kontrollen und Meldepflichten stärker wirken als die Höhe des Steuersatzes (Garbinti u. a., NBER 2023).

Kommt sie zurück? Die Zusammenfassung

Stand Ende Oktober 2026 gibt es keine Mehrheit für eine Vermögensteuer. Die Union lehnt sie ab, im Koalitionsvertrag steht nichts dazu, und einen Gesetzentwurf gibt es nicht. Gleichzeitig ist das Thema so präsent wie lange nicht: Die SPD macht Druck, Grüne und Linke haben eigene Anträge eingebracht, und eine Mehrheit der Bevölkerung ist laut Umfrage grundsätzlich dafür. Neuen Schwung dürften die Haushaltslücken der nächsten Jahre und die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer bringen.

Neutral zusammengefasst: Die Befürworter haben gute Daten zur ungleichen Verteilung und zu den niedrigen vermögensbezogenen Steuern auf ihrer Seite. Die Gegner haben gute Belege dafür, dass Reiche stark reagieren, dass Bewertung und Betriebsvermögen echte Probleme sind und dass fast alle Länder die Steuer wieder abgeschafft haben. Wie viel eine Vermögensteuer am Ende wirklich bringen würde, weiß niemand genau – seriöse Schätzungen reichen von deutlich über 30 Mrd. € bis ins Minus.

Vermögensteuer: Was spricht dafür, was dagegen?

Das spricht dafür
  • Vermögen ist in Deutschland deutlich ungleicher verteilt als Einkommen (Vermögens-Gini 72 vs. Einkommens-Gini rund 30)
  • vermögensbezogene Steuern sind im OECD-Vergleich niedrig (0,91 % vs. 1,68 % des BIP) – vor allem wegen der Grundsteuer
  • bei hohem Freibetrag wären nur sehr wenige Menschen betroffen, das Aufkommen läge laut DIW trotzdem im zweistelligen Milliardenbereich
  • die Schweiz und Norwegen zeigen, dass eine Vermögensteuer dauerhaft Geld bringen kann
Das spricht dagegen
  • Reiche reagieren stark – durch Umzug, Umschichtung oder zu niedrige Angaben; das Aufkommen kann deutlich kleiner sein als gedacht
  • ein großer Teil hoher Vermögen steckt in Unternehmen, die Steuer fällt auch in Verlustjahren an
  • Immobilien und Firmen müssen jedes Jahr bewertet werden – genau daran ist die alte Steuer 1995 gescheitert
  • fast alle Länder haben sie abgeschafft, OECD und IWF halten Steuern auf Kapitalerträge und Erbschaften meist für effizienter

Meine Meinung: Ich bin gegen eine Vermögensteuer

Ab hier wird es persönlich: Das ist meine Meinung, keine neutrale Darstellung mehr.

Ich bin gegen eine Vermögensteuer – vor allem dann, wenn der Freibetrag niedrig angesetzt wird. Bei 1 Mio. € pro Person trifft sie eben nicht nur Milliardäre, sondern auch viele aus dem Mittelstand: Menschen, die ihr Haus abbezahlt, ein Depot aufgebaut und privat fürs Alter vorgesorgt haben. Das Rechenbeispiel aus München zeigt, wie schnell das geht.

Mich stört außerdem die Ungleichbehandlung bei der Altersvorsorge: Pensions- und Rentenansprüche bleiben steuerfrei, das ETF-Depot, mit dem jemand selbst fürs Alter vorsorgt, würde mitzählen.

Aber genau dafür gibt es die Kommentare: Bist du dafür oder dagegen – und ab welchem Freibetrag? Schreib es mir gern unter das Video.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Deutschland noch eine Vermögensteuer?

Formal ja, praktisch nein. Das Vermögensteuergesetz steht weiter im Bundesrecht (zuletzt 2001 geändert), wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 die ungleiche Bewertung von Grundbesitz und übrigem Vermögen beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 1996 verlangt. Die kam nie, deshalb gibt es seitdem keine Bescheide mehr.

Hat das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer verboten?

Nein. Der Beschluss vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91) beanstandete, dass Grundbesitz zu veralteten Einheitswerten und anderes Vermögen zu Gegenwartswerten mit demselben Satz besteuert wurde. Die Steuer an sich wurde nicht verworfen. Umstritten ist bis heute der sogenannte Halbteilungsgrundsatz aus dem Beschluss – schon damals widersprach ihm Richter Böckenförde.

Welche Parteien sind für eine Vermögensteuer?

Von den 10 Parteien mit den meisten Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2025 sind SPD, Grüne, Linke, BSW und Tierschutzpartei dafür. CDU, CSU, AfD und FDP lehnen sie ab. Die Freien Wähler äußern sich im Wahlprogramm nicht ausdrücklich dazu, wollen aber die Erbschaftsteuer abschaffen.

Ab welchem Vermögen müsste man eine Vermögensteuer zahlen?

Das hängt vom Modell ab. Die Linke will einen Freibetrag von 1 Mio. € pro Person, das BSW 25 Mio. €, die SPD-Spitze nannte 100 Mio. €, die Grünen 500 Mio. €. Laut DIW-Studie 2026 (im Auftrag der Linksfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung) wären bei 1 Mio. € Freibetrag rund 1,59 Mio. Menschen betroffen, bei 2 Mio. € noch rund 595.000.

Wie viel Geld würde eine Vermögensteuer bringen?

Die Schätzungen gehen weit auseinander. Das DIW (2026, im Auftrag der Linksfraktion und der Rosa-Luxemburg-Stiftung) rechnet bei 1 % ab 2 Mio. € mit rund 45 Mrd. € vor und rund 32 bis 40 Mrd. € nach Ausweichreaktionen. Ein ifo/EY-Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium (2017) kam dagegen zu dem Ergebnis, dass eine Vermögensteuer wegen Verlusten bei anderen Steuern unterm Strich sogar weniger Geld bringen könnte.

Wären mein Eigenheim und mein ETF-Depot betroffen?

Nur, wenn dein gesamtes Nettovermögen über dem Freibetrag liegt. In den DIW-Modellen bleiben gesetzliche Renten-, Pensions- und Betriebsrentenansprüche steuerfrei, ein privates ETF-Depot würde aber nach der Modellbeschreibung zum normalen Vermögen zählen – genau wie ein abbezahltes Haus. Bei einem niedrigen Freibetrag von 1 Mio. € kann das in teuren Städten auch Menschen treffen, die sich nicht als reich empfinden.

Welche Länder haben heute noch eine Vermögensteuer?

1990 hatten laut OECD 12 Mitgliedsländer eine Vermögensteuer, 2017 nur noch 4. In Europa erheben heute nur noch Norwegen, Spanien und die Schweiz eine echte Steuer auf das Nettovermögen. Frankreich besteuert seit 2018 nur noch Immobilienvermögen. Außerhalb Europas hat das OECD-Mitglied Kolumbien eine Vermögensteuer.

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